Fisch Schonzeiten in NRW

Fisch Schonzeiten in NRW

In Deutschland gibt es verschiedene Schonzeiten zum Angeln, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Während in manchen Bundesländern die Schonzeit für bestimmte Fischarten nur wenige Wochen im Jahr beträgt, sind in anderen Bundesländern längere Schonzeiten von bis zu vier Monaten vorgeschrieben. Generell soll die Schonzeit dazu beitragen, dass sich die Fische ungestört vermehren und ihre Bestände erhalten bleiben. Während der Schonzeit ist das Angeln für bestimmte Fischarten verboten und es drohen bei Verstößen empfindliche Strafen. Angler sollten sich deshalb genau über die Schonzeiten und -vorschriften in ihrem Bundesland informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wann darf ich welche Fischart in NRW angeln und wann sind die Schonzeiten? Wie sind die Mindestmaße und was muss ich sonst am Wasser beachten? Hier kannst du dich über die Mindestmaße und und Schonzeiten informieren.

Welche Fisch Schonzeiten gibt es in NRW

Angelpark in der Nähe

In Nordrhein-Westfalen gelten verschiedene Schonzeiten für Fische, um deren Fortpflanzung und Bestand zu schützen. Zum Beispiel ist es verboten, Aale vom 1. Oktober bis zum 30. November zu angeln. Auch für Hecht und Zander gibt es Schonzeiten: Vom 1. Februar bis zum 30. April darf man diese Fischarten nicht fangen. Die Schonzeit für Bachforellen beträgt vom 1. Oktober bis zum 15. März und für Flusskrebse vom 1. November bis zum 20. April. Es ist wichtig, sich als Angler an diese Schonzeiten zu halten und die Fische in Ruhe zu lassen, damit sich ihre Bestände erholen und sie auch in Zukunft noch geangelt werden können.

Aktuelle Angaben findest du in der Landesfischereiverordnung: Link zum Landesfischereiverordnung

Bitte beachte, dass die hier angegebenen Mindestmaße und Schonzeiten sich zwischenzeitlich verändern können. Bei einzelnen Gewässer können auch abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.


FischartSchonzeitMindestmaß
Aal01.10. – 01.03.50 cm
Aland 25 cm
Äsche01.03. – 30.04.30 cm
Bachforelle20.10. – 15.03.25 cm
Bachneunaugeganzjährig
Barbe15.05. – 15.06.35 cm
Bitterlingganzjährig
Elritzeganzjährig
Flussneunaugeganzjährig
Groppeganzjährig
Hecht01.02. – 30.04.45 cm
Karpfen 35 cm
Lachsganzjährig
Maifischganzjährig
Meerforelleganzjährig
Meerneunaugeganzjährig
Moderlieschenganzjährig
Nase01.03. – 30.04.30 cm
Neunstachlige Stichlingganzjährig
Nordseeschnäpelganzjährig
Quappeganzjährig
Schlammpeitzgerganzjährig
Schleie 25 cm
Schneiderganzjährig
Seeforelle20.10. – 15.03.50 cm
Seesaibling20.10. – 15.03.30 cm
Steinbeißerganzjährig
Zander01.04. – 31.05.40 cm