Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in NRW

Bitte beachte, dass die hier angegebenen Mindestmaße und Schonzeiten sich zwischenzeitlich verändern können. Bei einzelnen Gewässer können auch abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

Fisch Schonzeiten in NRW (Nordrhein-Westfalen)


In Nordrhein-Westfalen gelten für Fische unterschiedliche Schonzeiten und Mindestmaße. Diese werden von der Landesfischereibehörde festgelegt und dienen dem Schutz der Fischbestände. Die Schonzeiten legen fest, wann Fische nicht gefangen werden dürfen. Das Mindestmaß legt fest, wie groß ein Fisch sein muss, bevor er gefangen werden darf.

Schonzeiten in NRW (Nordrhein-Westfalen)

Die Schonzeiten für Fische in Nordrhein-Westfalen variieren je nach Fischart und Gewässer. In der Regel gelten Schonzeiten für die Laichzeit, in der die Fische besonders verletzlich sind.

Mindestmaße für NRW (Nordrhein-Westfalen)

Die Mindestmaße für Fische in Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls von Fischart und Gewässer abhängig. Sie sollen sicherstellen, dass Fische erst gefangen werden, wenn sie sich bereits ausreichend fortgepflanzt haben.

Tabelle der Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Nordrhein-Westfalen

In der folgenden Tabelle sind die Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Nordrhein-Westfalen für alle aufgeführten Fischarten aufgeführt.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Deutschland